Reiseinformationen des Bundeswehr-Sozialwerk e.V.

Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise zu den Reisen mit dem Bundeswehr-Sozialwerk e.V. als PDF-Dokumente zum Download.

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Hinweise zu Individualreisen, Aktiv- und Themenreisen und Reisen 55+

Hier finden Sie unsere Hinweise zu Individualreisen, Aktiv- und Themenreisen und Reisen 55+ in die Ferienanlagen des BwSW. Die Beachtung dieser Hinweise erleichtert uns die Bearbeitung und beschleunigt Ihre Anmeldung.

Hinweise zu Individualreisen, Aktiv- und Themenreisen und Reisen 55+

Hinweise zu Individualreisen - Vertragspartner

Hier finden Sie unsere Hinweise zu Individualreisen unserer Vertragspartner. Die Beachtung dieser Hinweise erleichtert uns die Bearbeitung und beschleunigt Ihre Anmeldung.

Hinweise zu Individualreisen - Vertragspartner

Hinweise zu Gruppenreisen ab 12 Personen

Wenn Sie eine Gruppenreise ab 12 Personen in eine unserer Häuser und Hotels planen, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise.

Hinweise zu Gruppenreisen ab 12 Personen

Hinweise zu Reisen in CLIMS-Partnerländer

Hinweise zu Individual- und Gruppenreisen in CLIMS-Partnerländer finden Sie hier.

Hinweise zu Reisen in CLIMS-Partnerländer

Hinweise zu Freizeiten des BwSW

Hier geben wir Ihnen Hinweise zu Kinder- & Jugendfreizeiten, Reisen für Junge Leute, Mutter- oder Vater-Kind-Freizeiten und Freizeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen des BwSW.

Hinweise zu Freizeiten des BwSW

Hinweise zu Urlaub mit Hund

Wenn Sie Ihren Hund mitnehmen möchten in eine speziell ausgewiesene Ferienwohnung des BwSW, finden Sie nachfolgend wichtige Informationen dazu.

Regeln für den Urlaub mit Hund in Ferienwohnungen des BwSW

Hinweis zur Gemeinnützigkeit des Bundeswehr-Sozialwerks

Als gemeinnütziger Verein ergänzt das Bundeswehr-Sozialwerk die Fürsorgeleistungen des Dienstherrn. Um die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Vorteile für den Verein zu erhalten, ist das Bundeswehr-Sozialwerk auf Ihre Mithilfe angewiesen! „7 % Aufschlag bei fehlendem Nachweis der Begünstigung“ ist unter den Reiseangeboten des Bundeswehr-Sozialwerks zu lesen.
Laden Sie sich hier weitergehende Informationen zu diesem Thema herunter.

Hinweis zur Gemeinnützigkeit des Bundeswehr-Sozialwerks

Hinweise zu Zuschüssen und zum Nachweis der Begünstigung

Wichtige Informationen zu Zuschüssen und zum Nachweis der Begünstigung haben wir hier zusammengefasst.

Hinweise zu Zuschüssen und zum Nachweis der Begünstigung

Was tun, wenn Sie den Nachweis noch nicht erbracht haben?

Das BwSW ist ein gemeinnütziger Verein, der gesetzlich privilegierte Zwecke wie das Gemeinwohl bzw. das Wohl der Vereinsmitglieder fördert. Um die Gemeinnützigkeit des BwSW aufrecht zu erhalten, müssen 2/3 des Umsatzes des BwSW von Personen erzielt werden, die zum begünstigten Personenkreis gehören. Wird dieser Nachweis nicht geführt, ist die Gemeinnützigkeit des BwSW gefährdet.

Information zum fehlenden Nachweis der Begünstigung

Mit unserem "Tool-Zuschuss" können Sie berechnen, ob Sie zuschussberechtigt sind und falls ja, in welcher möglichen Höhe (Die Berechnung begründet keinen Anspruch auf einen Zuschuss. Die abschließende Berechnung bleibt dem BwSW vorbehalten).

Hinweise zum Basis-Stornoschutz

Der Basis-Stornoschutz ist eine Serviceleistung der Förderungsgesellschaft des BwSW für Mitglieder des BwSW und für Mitglieder von Kooperationspartnern des BwSW. Er kann nur für Reisen und Erholungsaufenthalte, bei denen das BwSW oder die Förderungsgesellschaft Reiseveranstalter ist, abgeschlossen werden.

Produktinformation zum Basis-Stornoschutz